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   LAG Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 17 Ta 9/06   

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https://dejure.org/2006,14372
LAG Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 17 Ta 9/06 (https://dejure.org/2006,14372)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.09.2006 - 17 Ta 9/06 (https://dejure.org/2006,14372)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. September 2006 - 17 Ta 9/06 (https://dejure.org/2006,14372)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Arbeitsgerichtsbarkeit: Zuständigkeit für eine Verfügungsklage eines ehemaligen Priesters der Priesterbruderschaft St. Pius; Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Priesters auf Zahlung von Arbeitsentgelt; Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für die Verfügungsklage eines ehemaligen Priesters der Priesterbruderschaft St. Pius X; Vorliegen einer kirchenrechtlichen Streitigkeit

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für eine Verfügungsklage eines ehemaligen Priesters einer Priesterbruderschaft; Zuständigkeit staatlicher Gerichte für Rechtsstreitigkeiten mit Beteiligung einer Kirche, einer kirchlichen Körperschaft oder kirchlichen ...

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; ArbGG § 5 Abs. 1; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 3; ; ZPO §§ 567 ff.

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; ArbGG § 5 Abs. 1; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 3; ; ZPO §§ 567 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Arbeitsrechtsweg bei Streitigkeit aus kirchlicher Bruderschaft

  • rechtsportal.de

    Kein Arbeitsrechtsweg für Vergütungsforderung eines Priesters der Priesterbruderschaft St. Pius X.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 17 Ta 9/06
    Die Eingliederung in die fremde Arbeitsordnung zeigt sich insbesondere darin, dass der Beschäftigte einem Weisungsrecht seines Vertragspartners unterliegt (BAG, Beschluss vom 26.09.2002, 5 AZB 19/01, BAGE 103, 20, AP Nr. 83 zu § 2 ArbGG 1979, NJW 2003, 161).

    Sie ist jedoch wesentliches Merkmal zur Abgrenzung von Tätigkeiten, die vorwiegend auf ideellen Beweggründen beruhen (BAG, Beschluss vom 26.09.2002, a.a.O.).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht die Grenzen dieser mitgliedschaftlichen Arbeitspflicht im Verbot der Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften sieht (BAG, Beschluss vom 06.07.1995, 5 AZB 9/93, BAGE 80, 256, AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, NZA 1996, 33; BAG, Beschluss vom 26.09.2002, a.a.O. m.w.N.), gilt dies jedenfalls nicht für Religionsgesellschaften im Sinne des Art. 137 Abs. 3 WRV.

  • BGH, 11.02.2000 - V ZR 271/99

    Auseinandersetzung um die Vertretung einer jüdischen Gemeinde

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 17 Ta 9/06
    Es gilt für alle Religionsgemeinschaften unabhängig davon, ob sie die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, privatrechtliche Vereine sind oder der Rechtsfähigkeit überhaupt entbehren und schließt für rein "innerkirchliche" Maßnahmen jede staatliche Einmischung - auch eine Überprüfung durch staatliche Gerichte - in der Regel aus (BGH, Urteil vom 11.02.2000, V ZR 271/99, NJW 2000, 1555 m.w.N.).

    Die Reichweite des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs hat das Landgericht dann unter Berücksichtigung des Art. 137 Abs. 3 WRV zu bestimmen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.01.2004, 2 BvR 496/01, NJW 2004, 3099; BGH, Urteil vom 11.02.2000, V ZR 271/99, NJW 2000, 1555).

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 17 Ta 9/06
    Dienen die religiösen Lehren allerdings nur als Vorwand für die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele, kann von einer Religionsgemeinschaft im Sinne der Art. 4, 140 GG nicht mehr gesprochen werden (BAG, Beschluss vom 22.03.1995, 5 AZB 21/94, BAGE 79, 319, AP Nr. 21 zu § 5 ArbGG 1979, NJW 1996, 143 m.w.N.).

    Dass diese religiösen Lehren nur als Vorwand für die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele dienen, hat selbst der Kläger nicht ausdrücklich behauptet, auch wenn er die vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 22.03.1995 (5 AZB 21/94, a.a.O.) aufgestellten Grundsätzen analog angewendet haben möchte.

  • BAG, 07.02.1990 - 5 AZR 84/89

    Rechtsweg für Klage eines Priesters auf Pfarrvergütung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 17 Ta 9/06
    (BAG, Urteil vom 07.02.1990, 5 AZR 84/89, BAGE 64, 131, AP Nr. 37 zu Art. 140 GG, NJW 1990, 2082).

    Dann haben auch sie das für alle geltende Gesetz zu beachten, so dass arbeitsvertragliche Streitigkeiten kirchlicher Bediensteter gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG der staatlichen Arbeitsgerichtsbarkeit unterliegen (BAG, Urteil vom 07.02.1990, 5 AZR 84/89, a.a.O.).

  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 17 Ta 9/06
    Soweit das Bundesarbeitsgericht die Grenzen dieser mitgliedschaftlichen Arbeitspflicht im Verbot der Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften sieht (BAG, Beschluss vom 06.07.1995, 5 AZB 9/93, BAGE 80, 256, AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, NZA 1996, 33; BAG, Beschluss vom 26.09.2002, a.a.O. m.w.N.), gilt dies jedenfalls nicht für Religionsgesellschaften im Sinne des Art. 137 Abs. 3 WRV.
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 17 Ta 9/06
    a) Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG, Beschluss vom 16.02.2000, 5 AZB 71/99, BAGE 93, 310, AP Nr. 70 zu § 2 ArbGG 1979, NJW 2000, 1438).
  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 17 Ta 9/06
    Das ist nämlich nur dann der Fall, wenn er auf die Verwertung seiner Arbeitskraft bei den Beklagten als Existenzgrundlage angewiesen war (BAG, Urteil vom 08.06.1967, 5 AZR 461/66, BAGE 19, 324, AP NR. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit, NJW 1967, 1982).
  • BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 1476/94

    Rechtsschutz gegen kirchliche Maßnahmen - hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerden

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 17 Ta 9/06
    Ein vorrangig zu erschöpfender kirchlicher Rechtsweg ist im vorliegenden Fall nicht gegeben (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.09.1998, 2 BvR 1476/94, NJW 1999, 349).
  • BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 496/01

    Zur Reichweite des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs bei der Überprüfung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 17 Ta 9/06
    Die Reichweite des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs hat das Landgericht dann unter Berücksichtigung des Art. 137 Abs. 3 WRV zu bestimmen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.01.2004, 2 BvR 496/01, NJW 2004, 3099; BGH, Urteil vom 11.02.2000, V ZR 271/99, NJW 2000, 1555).
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